Wohnungseigentumsrecht
Die Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind durch die Wohnungseigentümergemeinschaft miteinander verbunden, wie dies auch bei ähnlichen Gestaltungen der Fall sein kann. Die gemeinsamen Einrichtungen müssen verwaltet und die Eigentümer untereinander die jeweiligen Verpflichtungen erfüllen. Hieraus resultieren zahlreiche Konfliktfelder, die es zu lösen gilt. Je nach dem, ob es sich um eine Kapitalanlage oder das selbst bewohnte Eigentum handelt, sind die Interesse unserer Mandanten verschieden. Hier gilt es in besonderer Weise, die für Sie langfristig individuell beste Lösung zu finden und durchzusetzen.
Gerade bei Nachbarn ist zu bedenken, dass man sich vielleicht noch jahrelang täglich sieht und ein Prozess zunächst vermieden werden soll. Sollte aber Ihre Gutmütigkeit ausgenutzt werden, kann ein gewonnener Prozess die gewünschte Ruhe in Ihrem Sinn auch erst herstellen.






Unser Experte für das Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht Dr. Steffen Böhm-Rupprecht

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