Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht sind wir sowohl für öffentliche Körperschaften (z.B. Gemeinden) wie auch den betroffenen Bürger tätig. Trotz des regelmäßig angekündigten Bürokratieabbaus sind bei nahezu allen Vorhaben zahlreiche Vorschriften zu beachten. Zu den klassischen Bereichen gehören das öffentliche Baurecht, Gewerberecht, Kommunalrecht, Abgabenrecht, Beamtenrecht und das Umweltrecht.
Gerade der Bürger wird häufig allein unter Hinweis auf die angebliche Rechtslage abgewiesen. Bei Genehmigungen können einzelne Auflagen angegriffen werden, die sachlich nicht gerechtfertigt waren. Wir vertreten sie idealer Weise schon im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren. Auch Behörden führen nicht gerne Rechtsstreitigkeit. Insbesondere wenn man deutlich macht, dass sie verlieren werden, können mit der richtigen Strategie Ihre Interessen schnell durchgesetzt werden.






Häufig kann zudem die Behörde mit guten Argumenten dazu bewegt werden, ihr Ermessen zu Gunsten des Bürgers auszuüben und so eine schnelle und unbürokratische Lösung gefunden werden, was im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wegen der eingeschränkten Kontrolle der Ermessensausübung nicht möglich gewesen wäre.

Unser Experte für das Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Steffen Böhm-Rupprecht


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