Verkehrsrecht
Wir bearbeiten sowohl die Abwicklung von Verkehrsunfällen beginnend mit der außergerichtlichen Schadensregulierung bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Versicherungen. Viele Mandanten wissen dabei nicht, dass auch die Rechtsanwaltsgebühren bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können. Auch setzen wir Ihre Interessen gegenüber der eigenen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gerne durch.

Gerade bei größeren Schäden kann erst durch anwaltliche Schreiben die Regulierung durch die Versicherung erreicht werden.
Im Anschluss an den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, so übernehmen wir insbesondere die Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung. Wir verstehen es aber auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren. Wir vertreten zahlreiche Autohäuser und private Mandanten in diesem Bereich.







Schwerpunktmäßig stehen wir Ihnen ebenfalls in der Verteidigung im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren aus dem verkehrsrechtlichen Bereich zur Seite. Insbesondere hier empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um eine umfassende Verteidigung zu ermöglichen. Keinesfalls sollten Sie sich selbst gegenüber den Strafverfolgungsbehörden einlassen, ohne dass vorher Akteneinsicht durch uns genommen wurde. Alles was Sie einmal gegenüber den Behörden geäußert haben, kann nicht zurückgenommen werden und Ihnen ggf. schaden.

Unser Experte für das Verkehrsrecht
Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Löhnert

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