Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Wer hat nicht schon einmal die immer populärer werdenden Gerichtsshows oder Kriminalfilme im Fernsehen gesehen?
Bereits eine Beleidigung im Straßenverkehr oder aber auch nur die Verursachung eines Verkehrsunfalles mit Körperverletzungen kann zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren führen. Wir stehen bei allen strafrechtlichen Verfahren, so insbesondere im Bereich des Verkehrsrechtes und des Jugendstrafrechtes aber auch des Steuerstrafrechtes, kompetent zur Seite.
Wie auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere hier das Bußgeldverfahren, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme, um sich nicht durch eine "unbedachte Äußerung" im weiteren Verfahren der Verteidigungsmöglichkeiten zu berauben.






Unser Experte für das Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt und Notar Oliver Löhnert

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