Notariat
Der Notar ist, anders als der Rechtsanwalt, kein Parteivertreter, sondern als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Bei einer Beglaubigung hat der Notar die Gewissheit über die unterschreibende Person zu bescheinigen, bei einer Beurkundung haftet er darüber hinaus insoweit für den Inhalt der Urkunde, als er sicherstellen muss, dass nicht eine Partei ihr Recht verliert, ehe sie des Gegenrechtes sicher ist.

Für notarielle Dienstleistungen können Sie sich bei uns vertrauensvoll an unsere Notare Frau Sykosch, Herrn Triskatis oder Herrn Löhnert wenden.

E-Mail: triskatis@kanzlei-pinneberg.de
E-Mail: sykosch@kanzlei-pinneberg.de
E-Mail: loehnert@kanzlei-pinneberg.de

Notarielle Geschäfte sind zum Beispiel:

- Kauf, Schenkung und Überlassung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Gesellschaftsanteilen
- deren Belastung mit Grundschulden oder Hypotheken,
- deren Löschung oder Rangänderung
- Abschluss von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen,
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen,
- Vorsorge- und Generalvollmachten
- Gründung von Gesellschaften und alle damit zusammenhängenden Firmensachen
- Vereinsregistersachen
- Regelungen zur Unternehmsnachfolge