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Mietrecht |
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| Das Wohnraummietrecht ist geprägt vom Schutz des Mieters gegen den Vermieter. Als Mieter muss man seine Rechte kennen, wenn man nicht Geld verschenken will. Als Vermieter gilt es mittlerweile so viele Vorschriften zu bedenken, dass selbst eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters wegen formeller Mängel häufig unwirksam ist. Neben den angesprochenen Kündigungen stellen Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Zeit- und Staffelmietverträge, Befristungen, Kaution, Minderung, Schäden bei Auszug und Mängel der Mietsache (z.B. Schimmel, Durchfeuchtung, etc.) die Klassiker dieses Rechtsgebiets dar. |
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Auch bei der Vertragsgestaltung ist Vorsicht ge-boten. So ist z.B. die Rechtssprechung des BGH zu den Möglichkeiten, den Mieter zur Vornahme der Schönheitsreparaturen zu verpflichten, so umfang-reich, dass von dem Fertigen eigener Regeln abzu-raten ist. Im Gewerbemietrecht besteht dagegen ein weiter Spielraum für individuelle Regelungen der Parteien. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter kann dieser Spielraum zu Ihren Gunsten genutzt werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie insoweit gern. |
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| Bei Streitigkeiten ist häufig die richtige Vorbereitung des Prozesses
durch den Anwalt für den Erfolg ausschlaggebend. Z.B.: Mieter, die vorzeitig kündigen wollen, müssen einen Grund haben, den es auch beweisfähig festzuhalten gilt. Dagegen kann die richtige Reaktion des Vermieter hierauf, dies verhindern. Genauso wenig wie ein Mieter bei Mängeln die volle Miete zahlen muss, muss der Vermieter nicht jede Kürzung hinnehmen. Unser Experte für das Mietrecht: Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Mietrecht Dr. Steffen Böhm-Rupprecht >> Zurück zur Übersicht. |
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