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Medizinrecht |
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| Im Bereich des Medizinrechts haben wir schon vielen Patienten und Ärzten helfen können. Das Arzthaftungsrecht ist sowohl für Patienten wie auch für Ärzte ein besonders sensibler Bereich. Feststellung des eingetretenen Schadens, die Beurteilung des Ausmaßes möglicher ärztlicher Fehler und vor allem der Nachweis der Ursächlichkeit von Fehler und Schaden sind nicht nur in tatsächlicher Hinsicht problematisch, sondern müssen im Lichte der Rechtssprechung gewertet werden. Auch in einer falschen Risikoaufklärung kann der Grund für Haftungsansprüche liegen. |
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Für Patienten ist zudem die Chance zu nutzen, bereits im Rahmen der außergerichtlichen Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung ein hohes Schmerzensgeld zu erzielen. Teilweise wird hier von Versicherungen noch ein "Aufschlag" wegen der Vermeidung des Rechtsstreits gezahlt. Zudem werden regelmäßig die Rechtsanwaltskosten als zusätzlicher "Schaden" des Patienten von diesen übernommen, so daß hier eine frühzeitige Einschaltung des Anwalts große Vorteile bringen kann. Soweit sich die Versicherungen jedoch "quer stellen", werden die Ansprüche offensiv durchgesetzt. Für Ärzte gilt es zudem zahlreiche Beschränkungen durch die Berufsordnung, insbesondere Werbeverbote zu beachten. |
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| Auch Praxisverträge sollten rechtlich geprüft werden. Genauso wie eine Prophylaxe die Krankheit bzw. deren Verschlimmerung vermeiden kann, kann kurzfristig bei der Vertragsgestaltung gespartes Geld, später zu erheblichen nicht wieder zu ersetzenden Einbußen führen. Die Zusammenarbeit in einer Gemeinschaftspraxis lässt sich leichter in Ihrem Sinne regeln, solange Sie sich mit Ihrem Kollegen gut verstehen, als wenn Sie erst wegen Streitigkeiten Regelungen suchen. Unsere prozesserfahrene Kanzlei versteht es aber natürlich auch, Sie in sämtlichen Fragen vor Gericht zu vertreten. Unser Experte für das Medizinrecht: Rechtsanwalt Dr. Steffen Böhm-Rupprecht >> Zurück zur Übersicht. |
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