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Jagdrecht |
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| Das Jagdrecht umfasst vor allem Fragen von Jagdunfällen, dem Jagdschein und des Wildschadensersatzes. Aber auch bzgl. anderer Probleme bei der Jagd ist häufig die schnelle Einschaltung eines Anwalts der einzige Weg, Ihre Interessen durchzusetzen. Natürlich steht Ihnen bei uns mit Rechtsanwalt und Notar Triskatis ein kompetenter Jurist und Jäger als Ansprechpartner zur Verfügung. |
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Das
Bundesjagdgesetz schreibt dem Jäger die Jagd mit einem für die Jagd
brauchbaren Hund vor, wobei nur solcher Hund geeignet ist, der seine jagdliche Brauchbarkeit in Prüfungen dokumentiert hat; oder wie es
unser
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen ausdrückte: "Jagd ohne Hund ist
Schund." Auch in Angelegenheiten Ihres Hundes sind Sie daher bei uns (siehe
Anzeige) gut aufgehoben.
Ferner ist das Waffenrecht (z.B. Entzug oder Erteilung eines Waffenscheins) ein wichtiges Rechtsgebiet für unsere Anwälte. |
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| Unser Experte für das Jagdrecht Rechtsanwalt, Notar a. D. und Jäger Helmut R. Triskatis >> Zurück zur Übersicht. |
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