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Familienrecht |
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| Nicht zuletzt durch die höhere Scheidungsquote Jahr für Jahr gewinnt das Dezernat für Familienrecht immer mehr an Bedeutung. Die familienrechtliche Beratung beginnt nicht erst mit der Trennung oder Scheidung, sondern bereits im Vorfeld des Eheschlusses, um insbesondere die vermögensrechtlichen Folgen, die eine Heirat mit sich bringen kann, aufzuzeigen. Im Vorfeld der Ehe, wenn man sich noch gut versteht, lassen sich durch einen Ehevertrag spätere Streitigkeiten vielfach vermeiden. |
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Spätestens mit der Trennung sind dann jedoch wichtige Punkte, wie die Regelung des gegenseitigen Unterhaltes, des Unterhaltes für die gemeinsamen Kinder, der Wohnungszuweisung etc. zu treffen. Dies setzt sich nach der Scheidung fort. Wir helfen in allen Bereichen der ehelichen und nichtehelichen Gemeinschaften, wobei im Vordergrund zunächst außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten stehen. |
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| Unsere Experten für das Familienrecht: Rechtsanwältin und Notarin Renate Sykosch Fachanwalt für Familienrecht und Notar Oliver Löhnert >> Zurück zur Übersicht. |
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