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Bau- und Architektenrecht |
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| Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Bauunternehmer. Bereits die Überprüfung und Ausgestaltung von Bauverträgen hilft, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch während der Bauphase. Hier müssen ggf. Beweise gesichert und es können Möglichkeiten zur vorzeitigen Vertragsbeendigung gesucht werden. Für den Bauunternehmer stellen sich hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Störung des Bauablaufes und der Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen. |
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Nach der Beendigung des Bauvorhabens sind auf Seiten des Auftraggebers häufig Mängelgewährleistungsansprüche zu überprüfen und diese dann gegenüber dem Auftragnehmer durchzusetzen. Auf Seiten des Bauunternehmers beschäftigen wir uns mit der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachtung des Vergütungsanspruches. In allen Phasen ist zu überprüfen, ob nicht auch ein sog. selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen ist, um so den Verlust von etwaiger Rechte vorzubeugen. |
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Unser Experte für das Bau- und Architektenrecht: |
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