Arbeitsrecht
Wir bearbeiten das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts für zahlreiche Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies umfasst sowohl die "normalen" Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, wie z.B. Lohnzahlungen, Kündigungsschutz, Urlaub, Arbeitszeiten, Mutterschutz, Elternzeit, Mobbing und Befristungen von Arbeitsverhältnissen, als auch das kollektive Arbeitsrecht, d.h. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren und Betriebsvereinbarungen. Bewusst haben wir uns dafür entschieden Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vertreten.

Für unsere Mandanten ist es von Vorteil, wenn wir auch wissen, wie die jeweils andere Seite denkt. Häufig konnte schon durch die "richtige Ansprache" des Gegenübers eine für unseren Mandanten erfolgreiche Vereinbarung getroffen werden. Gerade bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat konnten wir so den von uns vertretenen Betriebsräten und Arbeitgebern entscheidende Vorteile verschaffen. Sogar für Arbeitnehmer, die nach dem Erhalt der Kündigung nicht mehr bei dem Arbeitgeber arbeiten wollen, können regelmäßig Abfindungen als Vergleich erzielt werden, genauso wie eine Weiterbeschäftigung durchgesetzt werden kann.








Umgekehrt hat auch ein Arbeitgeber nicht per se vor dem Arbeitsgericht "verloren". Bei rechtzeitiger anwaltlicher Beratung können Kündigungen (häufiger als von vielen Arbeitgebern gedacht) auch "gerichtsfest" ausgesprochen werden.

Unser Experte für das Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Steffen Böhm-Rupprecht

>> Zurück zur Übersicht.